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Langfristig lohnenswert: Länder des Westlichen Balkans

Schon vor dem Krieg auf dem Balkan zählten deutsche Unternehmen zu den wichtigsten Partnern der Wirtschaft Jugoslawiens. Bereits im Jahre 1967 waren Joint Venture ausländischer Unternehmen mit Unternehmen der Arbeiterselbstverwaltung möglich. Im Jahre 1988 wurden mit dem Gesetz über die Unternehmen die den sozialistischen Gegebenheiten angepassten klassischen Formen der Handelsgesellschaften in Jugoslawien (wieder) eingeführt. Dieser Reformprozess wurde durch den Zerfall des Vielvölkerstaates, daran anschließenden Bürgerkrieg und die isolierte Stellung einzelner neuentstandenen Staaten für mehrere Jahre unterbrochen.

 

Der Westliche Balkan ist heute eine der ärmsten Regionen Europas. Inzwischen sind Slowenien und Kroatien Mitglieder der EU geworden. Montenegro und Serbien sind Beitrittskandidaten mit laufenden Beitrittsverhandlungen. Nordmazedonien hat seine Kandidatur eingereicht. Bosnien und Herzegowina hat derzeit noch nicht den Status eines Beitrittskandidaten; es hat jedoch 2008 das Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen mit der EU unterzeichnet. Schwierig bleibt die Position von Kosovo, das eine Mehrheit der EU-Länder, u.a. auch die Bundesrepublik Deutschland, anerkannt haben, jedoch nicht alle.

 

Weite Landstriche in Bosnien und Herzegowina, Kroatien, Kosovo und Serbien leiden noch immer unter den Spätfolgen des Bürgerkrieges. Obwohl der Wiederaufbau größtenteils abgeschlossen ist, ist der durch die langandauernde Krise entstandene und inzwischen angewachsene Bedarf an Investitionsgütern groß. Für die wirtschaftliche Stabilisierung der Balkanländer ist ausländisches Kapital eine condicio sine qua non.

 

Die grundlegenden Voraussetzungen für Investitionen – politische Sicherheit und Rechtssicherheit – sind in allen Ländern des Westlichen Balkans geschaffen. Die Entwicklungen einzelner Balkan-Länder hatten jedoch nach dem Zerfall Jugoslawiens unterschiedliche Wege, haben ungleiche Stufen erreicht und sind mit individuellen Gefahren und Risiken verbunden. Vor jeder wirtschaftlichen Aktivität sind die rechtlichen, wirtschaftlichen sowie tatsächlichen Voraussetzungen genau zu untersuchen: Eine Unternehmung, bei der wir Ihnen die kompetente rechtsberatende Begleitung Ihres Investitionsvorhabens in allen seinen Phasen bis zur Realisierung sowie darüber hinaus anbieten können.

 

Gerne können Sie einen Beratungstermin in unserem Büro vereinbaren.