Serbien ist sowohl geographisch, als auch in vieler anderen Hinsicht der zentrale Staat der Balkaninsel. Politisch gliedert sich das Land in Zentralserbien und zwei Provinzen, Vojvodina und Kosovo, wobei inzwischen die Provinz Kosovo international von einer ganzen Reihe wichtiger Staaten, u.a. der Mehrheit der EU-Mitglieder, als unabhängiger Staat anerkannt wurde. Serbien erkennt die Unabhängigkeit Kosovos nicht an, führt jedoch unter der Vermittlung der EU mit der dortigen politischen Führung Verhandlungen, die zu einer wesentlichen Entspannung in den politischen Beziehungen und einer Stabilisierung der Region geführt haben.
Ende April 2008 wurde das Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen (SAA) zwischen EU und Serbien unterzeichnet. Seit März 2012 hat Serbien offiziell Kandidatenstatus. Das SAA ist seit dem 01.09.2013 in Kraft getreten, so dass damit die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen am 21.01.2014 ermöglicht wurde. Die Rechtsgrundlagen der EU werden immer effektiver ins serbische Recht implementiert, so dass von einer angehenden Mitgliedschaft des Landes in der EU bis zum Jahr 2020 gesprochen wird.
Als einziges Land außerhalb der Gemeinschaft unabhängiger Staaten (GUS) hat Serbien seit dem Jahr 2000 ein Freihandelsabkommen mit Russland. Dadurch wurde das Handel für etwa 95 % der Ware, außer z.B. für fertige Autos, liberalisiert. Freihandelsabkommen wurden zudem – neben den CEFTA-Staaten – auch mit Weißrussland, Türkei und EFTA-Staaten abgeschlossen.
Ausländischen Investoren bietet Serbien sowohl diverse Investitionsmöglichkeiten, als auch eine weitgehend abgesicherte rechtliche Basis an. Das Gesetz über ausländische Investitionen (Zakon o stranim ulaganjima, Službeni list SRJ 3/2002, 5/2003) garantiert u.a. die Investitionsfreiheit, die Gleichbehandlung des ausländischen Investors, die Rückerstattung der Investition oder des Restbetrages im Falle einer vorzeitigen Beendigung sowie der Liquidation und die ungehinderte Überweisung der Gewinne ins Ausland. Die Position ausländischer Investitionen wird nach serbischem Recht zusätzlich durch die Stabilisierungsklausel, die vorsieht, dass die Beeinträchtigung der Rechte von ausländischen Investoren durch nachträgliche Gesetzesänderungen vermieden werden sollen, gestärkt. Um ausländische Investitionen anzuziehen, wurden die Formalitäten für die Unternehmensgründungen vereinfacht und die Steuersätze auf einem verhältnismäßig sehr niedrigen Niveau gehalten. Die staatliche Investitionsförderung ist breitgefächert und fokusiert sich auf Projekte im Produktionssektor sowie in Dienstleistungen, die Gegenstand des internationalen Handels sein können, in bestimmte unterentwickelte Regionen sowie auf Großprojekte. Insbesondere wird auf die Förderung der Eröffnung neuer Arbeitsplätze geachtet.
Unsere Rechtsanwaltskanzlei hat auch bezüglich komplizierter Rechtsfragen in Bezug auf Serbien jahrelange Erfahrung. Rechtsanwalt Zoran Barać steht Ihnen gern beratend zur Seite.