Bosnien-Herzegowina ist eine aus zwei Entitäten – der Föderation Bosnien-Herzegowina, die in Kantone unterteilt ist, und der Republika Srpska – sowie dem Distrikt Brčko bestehende asymmetrische Föderation. Nach der Verfassung der Republik Bosnien-Herzegowina sind die Entitäten mit starken Kompetenzen ausgestattet. Die Gesetzgebung erfolgt vordergründig in den Parlamenten der Entitäten. Der Schwerpunkt der exekutiven Gewalt liegt ebenfalls auf dem Niveau der Entitätenregierungen. Auch die Judikative ist entsprechend der Staatsbildung organisiert. Es ist sowohl in den beiden Entitäten, im Distrikt, als auch auf der Ebene des Gesamtstaates eine Gerichtsstruktur vorhanden. Die so gestaltete Kompetenzverteilung ist eine der Ursachen für zum Teil sehr komplizierte und langwierige Verwaltungswege sowie eine schwerfällige Rechtsstaatlichkeit. Der Reformbedarf der staatlichen Struktur und der Kompetenzen wird unterschiedlich bewertet und führt oft zu Spannungen in dem Vielvölkerstaat. Auf der Ebene des Gesamtstaates gibt es den mit weitreichenden Zuständigkeiten ausgestatteten Internationalen Bosnienbeauftragen der UNO (Hohen Repräsentanten), der gemeinsam mit den staatlichen Strukturen und manchmal auch ohne sie das Daytoner Friedensabkommen von 1995, das die Basis für die Staatsgründung und die Staatsorganisation bildet, durchsetzt. Seine weitgehende Macht wird seit dem Jahr 2014 schrittweise abgebaut.
Bosnien und Herzegowina hat 2008 das Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen mit der EU unterzeichnet und hat gute politische und wirtschaftliche Beziehungen zur Bundesrepublik Deutschland.
In Bosnien und Herzegowina bieten sich für ausländische Unternehmer erfolgversprechende Investitionsmöglichkeiten in verschiedenen Bereichen. Die Vorteile liegen sowohl in der zentralen Lage des Landes und dessen guten Beziehungen sowohl zu den Nachbarländern, als auch zu den übrigen Regionalstaaten, wie z.B. zur Türkei, mit der ein Freihandelsabkommen besteht. Die staatliche Investitionsförderung besteht hauptsächlich in den ersten Investitionsjahren und umfasst steuerliche Vorteile bzw. Zollbefreiung. Die Schwierigkeiten für ausländische Investoren ergeben sich aus den auf der komplizierten staatlichen Struktur basierenden Verwaltungs- und Rechtswegen, der schwierigen Forderungsbesicherung und der oft nicht geklärten Rechtslage, z.B. bei Eigentumsfragen. Diesen Schwierigkeiten kann jedoch durch eine gute Vorbereitung des Investitionsvorhabens mit einer umfassend begleitenden Rechtsberatung weitgehend positiv entgegengewirkt werden.
Unsere Rechtsanwaltskanzlei hat auch bezüglich komplizierter Rechtsfragen in Bezug auf Bosnien und Herzegowina jahrelange Erfahrung. Wir stehen Ihnen gern beratend zur Seite.