Ein Verfahren vor einer Behörde oder einem Gericht eines anderen Staates zu führen, erfordert ein besonderes Maß an Vertraulichkeit zwischen dem Mandanten und seinem Rechtsanwalt. Der Rechtsanwalt muss zudem eine hervorragende sprachliche und fachliche Kompetenz sowohl gegenüber seinem Mandanten, als auch gegenüber dem Staatsorgan und der Gegenseite vorweisen können.
Wir sind stolz darauf, dass wir für unsere Mandanten sowohl in Deutschland, als auch in Bosnien und Herzegowina, Kroatien, Nordmazedonien, Montenegro und Serbien zahlreiche Verfahren als Hauptbevollmächtigte oder als Korrespondenzanwälte erfolgreich durchführen durften.
Gerne stehen wir auch Ihnen mit unseren Leistungen zur Verfügung.