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Erstellung und Verhandlung internationaler Verträge

Bei der Erstellung internationaler Verträge stellt sich die Frage, welche Sprache dafür gewählt werden soll? Englisch als internationale Vertragssprache ist die gängige Praxis. Internationale Verträge können jedoch mindestens genauso solide sein, wenn sie zweisprachig - in den Sprachen, die die jeweilige Vertragspartei am besten beherrscht (z.B. Deutsch und die Sprache des Vertragspartners) - erstellt werden, wobei der Auslegungsvorrang einer Sprache vertraglich bestimmt werden kann. Die Erstellung solcher zweisprachigen Verträge ist sowohl bei deren Verhandlung, als auch bei der Auslegung einzelner Vertragsregelungen vorteilhafter, weil sie nicht in einer Drittsprache erfolgt, so dass sich die Vertragsparteien den Vertragsinhalt besser verinnerlichen können.

 

Um jegliche Unstimmigkeit, Sprachkollisionen und/oder Missverständnisse zwischen den Vertragsparteien bei der Erstellung eines solchen Vertrages zu vermeiden und Rechtsstreitigkeiten effektiver vorzubeugen, ist es von entscheidender Bedeutung, dass der Rechtsbeistand, der den zweisprachigen Vertrag erstellt, einerseits beide Sprachen, in denen der Vertrag erstellt wird, gleichermaßen einwandfrei beherrscht und andererseits viel Erfahrung und fundierte Kenntnisse im internationalen Vertragsrecht aufweisen kann. 

 

Rechtsanwalt Zoran Barać hat in seiner über fünfzehnjährigen Berufspraxis als deutscher Rechtsanwalt umfangreiche Erfahrung bei der Erstellung diverser internationaler zweisprachiger Verträge zwischen seinen deutschen Mandanten und ihren Geschäftspartnern aus Kroatien, Serbien, Bosnien und Herzegowina, Montenegro und Nordmazedonien gesammelt. Auch Ihnen und Ihrem Unternehmen steht er mit seinen fachlichen und sprachlichen Kompetenzen für vorbeschriebene und andere Fragen des Wirtschaftsrechts im internationalen Bereich gern zur Verfügung.