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Rechtsberatung bei Käufen und Verkäufen von Immobilien

Nach einigen Umfragen, die unter den deutschen Käufern gemacht wurden, rangiert Kroatien als beliebtes Ferienimmobilienland sehr hoch. Auch Montenegro ist bei den Deutschen eine immer beliebter werdende Urlaubsdestination.

 

Obwohl es viele Ähnlichkeiten zu der deutschen Rechtslage gibt, ergeben sich im Einzelfall diverse Schwierigkeiten, die durch eine rechtliche Prüfung im Vorfeld des Kaufs geklärt oder geregelt werden sollten.

 

Mit dem Beitritt Kroatiens zur EU gilt das EU-Recht auch dort unmittelbar, was sich auch auf den Erwerb von Immobilien für deutsche und andere EU-Käufer auswirkt. Die Eigentumslage von Immobilien ist in Kroatien jedoch weiterhin für ausländische Käufer undurchsichtig. Es kann in Kroatien immer noch vorkommen, dass das Eigentum nicht umgeschrieben wird, obwohl ein Kaufvertrag oder Erbschaftsbeschluss existiert. Ebenfalls sind Fälle von „Doppelverkäufen“ bekannt. Dies kann zu einer erheblichen Rechtsunsicherheit führen. Es ist deswegen wichtig, die Rechtslage vor dem Verkauf genau zu untersuchen und den Abschluss des Kaufvertrages und die Kaufabwicklung von einem Anwalt Ihres Vertrauens begleiten zu lassen. Eine noch größere Vorsicht ist beim Kauf von Bauland geboten. Gemäß der Verordnung über den Schutz der Küste ist z.B. vorgeschrieben, dass außerhalb geschlossener Ortschaften in einer Zone von 70 Metern von der Uferlinie keine Bebauung zulässig ist und im Bereich von bis zu 1.000 Metern Baumaßnahmen strengen Auflagen unterliegen.

 

In vieler Hinsicht ist die Rechtslage in Montenegro mit derjenigen in Kroatien vergleichbar. Allerdings bestehen insoweit feine Unterschiede in der Praxis, wie z.B. betreffend Stellung des Notars beim Vertragsabschluss.

 

Wenn Sie bei Ihrem Kaufvorhaben unsicher sind, greifen Sie zum Telefon und machen Sie einen Beratungstermin mit uns aus. Dadurch könnten Sie sich unangenehme und teure Folgen ersparen.