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Investitionen in Serbien/Schutz ausländischer
Investitionen
Das
Gesetz über ausländische Investitionen proklamiert die Rechtssicherheit der
ausländischen Anlagen. Der ausländische Anleger hat Anspruch auf vollen
Rechtsschutz und Rechtssicherheit hinsichtlich der aufgrund der Anlage
erworbenen Rechte. Die Rechte aus ausländischer Einlage, die zum Zeitpunkt der
Eintragung der ausländischen Anlage in das Handelsregister erworben sind, dürfen
durch nachträgliche Änderungen des Gesetzes und sonstiger Vorschriften nicht
eingeschränkt werden. Die Einlage des ausländischen Anlegers und das Vermögen
des Unternehmens mit der ausländischen Anlage dürfen nicht Gegenstand der
Expropriation oder sonstiger staatlicher Maßnahmen mit gleicher Wirkung sein, es
sei denn, es wurde insoweit im Gesetz oder aufgrund des Gesetzes das öffentliche
Interesse festgestellt. In diesem Fall muss aber für den ausländischen Investor
eine Entschädigung entrichtet werden. Dieses Entgelt muss dem Marktwert des
Gegenstands der Expropriation entsprechen, und dem ausländischen Anleger sofort
und in konvertierbarer Währung ausgezahlt werden. Der ausländische Anleger ist
berechtigt, das Entgelt frei ins Ausland zu transferieren. Im Falle des
Zahlungsverzugs hat der ausländische Anleger Anspruch auf gesetzliche
Verzugszinsen.
Wenn ein internationales
oder bilaterales Abkommen, dessen Mitglieder der Staat des ausländischen
Anlegers und Serbien sind, für den Anleger oder seine Anlage
günstiger als die oben erwähnte gesetzliche Regelungen sind, wird das Abkommen
angewendet. Das
Investitionsförderungs- und
-schutzabkommen, das Bundesrepublik Deutschland mit dem
ehemaligen Jugoslawien am 10.7.1989 abgeschlossen hat, in Kraft seit 25.10.1990,
gilt weiter. Dieses Abkommen sieht vor,
dass jede Vertragspartei die Anleger der Gegenseite nicht weniger vorteilhaft
behandeln wird als die eigenen Anleger und ihre Anlagen, beziehungsweise Anleger
aus Drittländern und deren Anlagen. Laut Abkommen garantiert jede Vertragspartei
den Anlegern der Gegenpartei hinsichtlich der Investitionen freien Transfer
sämtlicher Zahlungen in konvertibler Währung.
Dieser Text
stellt eine Basisinformation dar. Er wird routinemäßig aktualisiert. Eine Gewähr
für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann nicht übernommen
werden.
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