Investitionen in
Serbien/Privatisierung
Die Privatisierung von Unternehmen, die früher im
sozialistischen sog. "gesellschaftlichen Eigentum" standen, wurde
zunächst von dem föderalen Gesetz über die Grundlagen der Änderung des Eigentums
am gesellschaftlichen Kapital (Juli 1996) geregelt. Im ehemaligen SFRJugoslawien
bildeten die sogenannten "Organisationen der Vereinten Arbeit" den Großteil der
Unternehmen, die im wesentlichen von den Arbeitnehmern verwaltet und geleitet
wurden. Nach Bewertung des Unternehmens konnte das betreffende Unternehmen
selbst über das "Ob" und das "Wie" einer Eigentumsänderung entscheiden. Eine
obligatorische Änderung war nicht vorgesehen. Diese Betriebe mussten
lediglich registriert werden, Organe einrichten und sich eine Satzung geben.
In Serbien hat die Privatisierung in der Wirtschaft erst mit
dem Gesetzespaket vom Juli 2001 mit den Gesetzen
über die Privatisierung, über die Privatisierungsagentur und über Wertpapierfonds richtig
angefangen.
Gegenstand
der Privatisierung sind nach dem Privatisierungsgesetz die gesellschaftlichen,
bzw. staatlichen Unternehmen und andere juristische Person, die ihren Sitz auf
dem Territorium der Republik Serbien haben. Durch die Privatisierung können das
Vermögen oder ein Teil des Vermögens des Privatisierungssubjekts, bzw. einzelne
Teile des Privatisierungssubjekts veräußert werden. Gegenstand der
Privatisierung können nicht Naturschätze und Güter im allgemeinem Interesse
sein, deren Nutzung dem Gesetz über Konzessionen der Republik Serbien
unterliegt. Unternehmen mit dem gesellschaftlichen (staatlichen) Kapital sind
verpflichtet, das Privatisierungsverfahren spätestens innerhalb von vier Jahren
seit dem Inkrafttreten des Gesetzes durchzuführen. Sollte dies in der
vorgesehnen Frist nicht geschehen, führt
die Privatisierungsagentur die Privatisierung durch.
Das Gesetz über die Privatisierung
regelt, dass die Privatisierung von Unternehmen durch eines der folgenden zwei
Modelle zu erfolgen hat:
- Veräußerung des Kapitals, bzw. des Vermögens des
Privatisierungssubjekts
- Übertragung des Kapitals ohne Entgelt
In dem Privatisierungsprozess können
einheimische und ausländische juristische Personen und Privatpersonen als Bieter
auftreten. Die Privatisierungsagentur nimmt an dem Kapital- und/oder
Eigentumsverkauf teil indem sie das Privatisierungsverfahren initiiert,
popularisiert, durchführt und kontrolliert.
Die Veräußerung des Kapitals
wird durch öffentliche Tender oder durch öffentliche
Versteigerungen durchgeführt. Beide Verfahren zeichnen sich durch
Öffentlichkeit und Wettbewerb aus.
Das
Privatisierungssubjekt bietet 70 % des Kapitals zur Privatisierung an. Die
Privatisierung von Großunternehmen geschieht durch mehrere Tender, während für
die Privatisierung von kleineren und mittleren Unternehmen eine öffentliche
Versteigerung vorgesehen ist.
Der
öffentlichen Tender umfasst die Vorbereitung des Tenderverkaufs, die
öffentliche Ausschreibung zur Teilnahme am öffentlichen Tender, die
Unterbreitung und Annahme von Angeboten, die Eröffnung und Überprüfung von
Angeboten, die Unterzeichnung des Vertrages und andere notwendige
Verfahrensschritte. Der öffentliche Tender wird von der Privatisierungsagentur
organisiert und durchgeführt, sie schlägt die Bekanntmachung des Käufers vor und
unterzeichnet den Vertrag mit ihm. Die
Kontrolle der Durchführung des öffentlichen Tenders obliegt der
Tenderkommission, die die Ergebnisse des öffentlichen Tenders genehmigt. Die
Bieter legen ein Depositum zur Teilnahme am öffentlichen Tender ein, dessen Höhe
und Zahlungsweise von dem für die Privatisierung zuständigen Ministerium
festgelegt wird. Der Teilnehmer am öffentlichen Tender hat das Recht, Einspruch
beim Ministerium für Wirtschaft und Privatisierung der Republik Serbien
innerhalb einer Frist von acht Tagen einzulegen. Über den Einspruch wird
innerhalb einer weiteren Frist von acht Tagen ab dem Tag des Zugangs des
Einspruchs entschieden.
Das
Verfahren des Verkaufs von Kapital und Eigentum durch die öffentliche
Versteigerung enthält: die Vorbereitung der Versteigerung, die Unterbreitung
von Angeboten der Teilnehmer und deren Registrierung, die Auktion, Feststellung
des Vertrages und andere für das Verfahren notwendige Schritte. Die öffentliche
Versteigerung wird von der Privatisierungsagentur organisiert.
Die
Privatisierungsagentur verkündet die öffentliche Ausschreibung zur Teilnahme an
der öffentlichen Versteigerung. Die öffentliche Ausschreibung kann auch die
Verpflichtung der Bieter zur Investition von Mitteln in das
Privatisierungssubjekt, die Regelung bestehender Arbeitsverhältnisse, die
Sicherung des Fortbestands der Geschäftsführung und des Umweltschutzes
enthalten. Die Teilnehmer an der
öffentlichen Versteigerung sind verpflichtet, das Depositum einzuzahlen, dessen
Höhe und Zahlungsweise der für die Privatisierungsangelegenheiten zuständige
Minister bestimmt.
Der Vertrag
über die Veräußerung des Kapitals bzw. Eigentums des Privatisierungssubjekts
gilt als abgeschlossen, wenn er vom Erwerber, dem Privatisierungssubjekt und der
Privatisierungsagentur unterzeichnet worden ist. Der Vertrag enthält
Bestimmungen über Vertragsparteien, Veräußerungsgegenstand, Vertragspreis,
Zahlungsfrist, Nutzung des Grundstücks und andere Bestimmungen, welche die
Vertragsparteien vereinbaren. Die durch
die Veräußerung des Kapitals im Privatisierungsverfahren realisierten Mittel
werden auf das Einzahlungskonto des Haushalts der Republik Serbien überwiesen.
Die
Übertragung des Kapitals ohne Entgelt wird durch Übertragung von Aktien
an Arbeitnehmer und durch Übertragung von Aktien an Bürger
durchgeführt.
Dieser Text
stellt eine Basisinformation dar. Er wird routinemäßig aktualisiert. Eine Gewähr
für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann nicht übernommen
werden.
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