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Investitionen in Serbien/Privatisierung

 

Die Privatisierung von Un­ternehmen, die früher im sozialistischen  sog. "gesellschaftlichen Eigen­tum" standen, wurde zunächst von dem föderalen Gesetz über die Grundlagen der Änderung des Eigentums am gesellschaftlichen Kapital (Juli 1996) geregelt. Im ehemaligen SFRJugoslawien bildeten die sogenannten "Organisationen der Vereinten Arbeit" den Großteil der Unternehmen, die im wesentlichen von den Arbeitnehmern verwaltet und geleitet wurden. Nach Bewertung des Unternehmens konnte das betreffende Unternehmen selbst über das "Ob" und das "Wie" einer Eigentumsänderung entscheiden. Eine obli­gatorische Änderung war nicht vorgesehen. Diese Betriebe mussten lediglich registriert werden, Organe einrichten und sich eine Satzung geben.

 

In Serbien hat die Privatisierung in der Wirtschaft erst mit dem Gesetzespaket vom Juli 2001 mit den Gesetzen über die Privatisierung, über die Privatisierungsagentur und über Wertpapierfonds richtig angefangen.

 

Gegenstand der Privatisierung sind nach dem Privatisierungsgesetz die gesellschaftlichen, bzw. staatlichen Unternehmen und andere juristische Person, die ihren Sitz auf dem Territorium der Republik Serbien haben. Durch die Privatisierung können das Vermögen oder ein Teil des Vermögens des Privatisierungssubjekts, bzw. einzelne Teile des Privatisierungssubjekts veräußert werden. Gegenstand der Privatisierung können nicht Naturschätze und Güter im allgemeinem Interesse sein, deren Nutzung dem Gesetz über Konzessionen der Republik Serbien unterliegt. Unternehmen mit dem gesellschaftlichen (staatlichen) Kapital sind verpflichtet, das Privatisierungsverfahren spätestens innerhalb von vier Jahren seit dem Inkrafttreten des Gesetzes durchzuführen. Sollte dies in der vorgesehnen Frist nicht geschehen, führt die Privatisierungsagentur die Privatisierung durch.


Das Gesetz über die Privatisierung regelt, dass die Privatisierung von Unternehmen durch eines der folgenden zwei Modelle zu erfolgen hat:

 

  1. Veräußerung des Kapitals, bzw. des Vermögens des Privatisierungssubjekts
  2. Übertragung des Kapitals ohne Entgelt

In dem Privatisierungsprozess können einheimische und ausländische juristische Personen und Privatpersonen als Bieter auftreten. Die Privatisierungsagentur nimmt an dem Kapital- und/oder Eigentumsverkauf teil indem sie das Privatisierungsverfahren initiiert, popularisiert, durchführt und kontrolliert.

 

Die Veräußerung des Kapitals wird durch öffentliche Tender oder durch öffentliche Versteigerungen durchgeführt. Beide Verfahren zeichnen sich durch Öffentlichkeit und Wettbewerb aus.

 

Das Privatisierungssubjekt bietet 70 % des Kapitals zur Privatisierung an. Die Privatisierung von Großunternehmen geschieht durch mehrere Tender, während für die Privatisierung von kleineren und mittleren Unternehmen eine öffentliche Versteigerung vorgesehen ist.

 

Der öffentlichen Tender umfasst die Vorbereitung des Tenderverkaufs, die öffentliche Ausschreibung zur Teilnahme am öffentlichen Tender, die Unterbreitung und Annahme von Angeboten, die Eröffnung und Überprüfung von Angeboten, die Unterzeichnung des Vertrages und andere notwendige Verfahrensschritte. Der öffentliche Tender wird von der Privatisierungsagentur organisiert und durchgeführt, sie schlägt die Bekanntmachung des Käufers vor und unterzeichnet den Vertrag mit ihm. Die Kontrolle der Durchführung des öffentlichen Tenders obliegt der Tenderkommission, die die Ergebnisse des öffentlichen Tenders genehmigt. Die Bieter legen ein Depositum zur Teilnahme am öffentlichen Tender ein, dessen Höhe und Zahlungsweise von dem für die Privatisierung zuständigen Ministerium festgelegt wird. Der Teilnehmer am öffentlichen Tender hat das Recht, Einspruch beim Ministerium für Wirtschaft und Privatisierung der Republik Serbien innerhalb einer Frist von acht Tagen einzulegen. Über den Einspruch wird innerhalb einer weiteren Frist von acht Tagen ab dem Tag des Zugangs des Einspruchs entschieden.

 

Das Verfahren des Verkaufs von Kapital und Eigentum durch die öffentliche Versteigerung enthält: die Vorbereitung der Versteigerung, die Unterbreitung von Angeboten der Teilnehmer und deren Registrierung, die Auktion, Feststellung des Vertrages und andere für das Verfahren notwendige Schritte. Die öffentliche Versteigerung wird von der Privatisierungsagentur organisiert.

 

Die Privatisierungsagentur verkündet die öffentliche Ausschreibung zur Teilnahme an der öffentlichen Versteigerung. Die öffentliche Ausschreibung kann auch die Verpflichtung der Bieter zur Investition von Mitteln in das Privatisierungssubjekt, die Regelung bestehender Arbeitsverhältnisse, die Sicherung des Fortbestands der Geschäftsführung und des Umweltschutzes enthalten. Die Teilnehmer an der öffentlichen Versteigerung sind verpflichtet, das Depositum einzuzahlen, dessen Höhe und Zahlungsweise der für die Privatisierungsangelegenheiten zuständige Minister bestimmt.

 

Der Vertrag über die Veräußerung des Kapitals bzw. Eigentums des Privatisierungssubjekts gilt als abgeschlossen, wenn er vom Erwerber, dem Privatisierungssubjekt und der Privatisierungsagentur unterzeichnet worden ist. Der Vertrag enthält Bestimmungen über Vertragsparteien, Veräußerungsgegenstand, Vertragspreis, Zahlungsfrist, Nutzung des Grundstücks und andere Bestimmungen, welche die Vertragsparteien vereinbaren. Die durch die Veräußerung des Kapitals im Privatisierungsverfahren realisierten Mittel werden auf das Einzahlungskonto des Haushalts der Republik Serbien überwiesen.

 

Die Übertragung des Kapitals ohne Entgelt wird durch Übertragung von Aktien an Arbeitnehmer und durch Übertragung von Aktien an Bürger durchgeführt.

 

Dieser Text stellt eine Basisinformation dar. Er wird routinemäßig aktualisiert. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann nicht übernommen werden.

 

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