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Bosnien-Herzegowina (Bosna i Hercegovina) 

Einwohnerzahl: ca. 4,3 Mio.Fläche: 51.129 km² Verwaltungsgliederung: Entitäten/Kantonen, Hauptstadt: SarajevoAmtssprache: Bosnisch-Kroatisch-SerbischWährung: 1 'Konvertibilna Marka' (KM= DM) = 100 Feninga (f)

Der Gesamtstaat, die Republik Bosnien-Herzegowina, besteht aus zwei Entitäten: der Republika Srpska, Regierungssitz Banja Luka, und der Föderation Bosnien-Herzegowina, Regierungssitz Sarajevo. Zudem gibt es Brčko Distrikt, das von den beiden Entithäten durch einvernehmliche Entscheidungen verwaltet werden sollte. Da diese in der Praxis nicht stattfinden, handelt es sich um einen de facto selbstverwalteten dritten Bestandteil des Gesamtstaates. Eine weitere Unterteilung ist in Kantonen. Insbesondere auf dem Gebiet von der Föderation Bosnien-Herzegowina spielt dies eine Rolle. Die Verfassung von der Republik Bosnien-Herzegowina gibt den Entitäten und Kantonen starke Kompetenzen. Auf der Ebene des Gesamtstaates gibt es den mit weitreichenden Vollmachten ausgestatteten Internationalen Bosnienbeauftragen der UNO (Hohen Repräsentanten), der gemeinsam mit den staatlichen Strukturen und manchmal auch ohne sie das Daytoner Friedensabkommen von 1995 durchsetzt. So war es z. B. bei der Frage der multiethnischen Reisepässe, der Staatsflagge oder der Einführung von anonymisierten Autokennzeichen. Das unter Nato-Kommando stehende SFOR-Kontingent und die internationale Polizeitruppe (IPTF) sorgen für die Sicherheit und Durchsetzbarkeit der internationalen Abkommen über Bosnien-Herzegowina.  

Informationen über das Rechtssystem Bonsien und Herzegowinas finden Sie hier.

Dieser Text stellt eine Basisinformation dar. Er wird routinemäßig aktualisiert. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann nicht übernommen werden.


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