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Investitionen in Serbien/Allgemeine Rechtslage/Einführung
Seit Juni 2006, nachdem das Parlament von Montenegro auf Grund eines zuvor durchgeführten Refferendums die Unabhängigkeit des Landes und das Ende des gemeinsamen Staates mit Serbien proklamiert hatte, besteht auch der letzte Verbleibsel von Jugoslawien nicht mehr. Nunmehr öffnen sich für den serbischen Staat die Möglichkeit, die notwendigen Reformen für die gewünschte EU-Annährung nicht zuletzt im Bereich der Gesetzgebung, der Verwaltung sowie der Gerichtsbarkeit entschiedener voran zu treiben. Das noch ungelöste und beschwerende Problem des Landes bleibt die Lage des Kosovos, dessen inzwischen proklamierte und von einer Anzahl der Staaten anerkannte Unabhängikgeit von Serbien entschieden abgelehnt wird.
Da sich Serbien als Nochfolgestaat der ehemaligen Bundesrepublik Jugoslawien (BRJ) sowie der Sozialistischen Bundesrepublik Jugoslawien (SFRJ) betrachtet, gelten grundsätzlich die Gesetze der früheren BRJ und SFRJ fort. Damit existieren in der Realität nebeneinander Normen der ehemaligen sozialistischen Republik, die der früheren BRJ sowie die Regelungen von Serbien.
Die Mitgliedschaften der früheren Föderation in den internatiolalen Institutionen hat Serbien übernommen, so dass insoweit keine Schwierigkeiten zu erwarten sind.
Als positiv auszuführen bleibt, dass das geltende Recht in Serbien/Montenegro historisch bedingt de facto stark vom französischen und österreichischen Recht beeinflusst ist. Dies erleichtert die Rechtsangleichung (einschließlich der Schaffung neuer Gesetze) an den Rechtsbestand der Europäischen Union, den acquis communeautaire, erheblich.
Weitere Informationen zu
- Voraussetzungen für ausländische Investitionen
- Schuldrecht
- Gesellschaftsrecht
- Privatisierung
Dieser Text stellt eine Basisinformation dar. Er wird routinemäßig aktualisiert. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann nicht übernommen werden.
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